3D-Planung Energieausweise Bau-Sachverständiger Ausschreibung Bau-Aufsicht Bilder
aus Bauplänen bzw. Entwürfen (zum Vergrößern anklicken).
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Vertragsbedingungen : Die jeweils separat zu beauftragenden Leistungen des Planungsbüros Bmstr.Ing.Fuchs gliedern sich in folgende Leistungsgruppen : LG.01: Entwurf / Baukostenschätzung / Einreichplanung LG.02: Ausführungs- und Detailplanung LG.03: Leistungsverzeichnisse / Preisspiegel / Auftragsschreiben / Bauzeitplan LG.04: Örtliche Bauaufsicht / Qualitäts- und Rechnungsprüfung LG.05: Energieausweise Auch die Erbringung von Teilleistungen für die einzelnen Leistungsgruppen kann vereinbart werden. Zur Verrechnung gelangt der für die jeweilige Leistung angebotene Pauschalbetrag, unabhängig vom Zeit- und Materialaufwand. Zahlungsbedingungen: Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 40% der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abrechnung der einzelnen Teilleistungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Teilleistungen: Ist die Ausführung vollständiger Leistungsgruppen beauftragt und vereinbart, es werden jedoch aus Gründen des Auftraggebers nur Teilleistungen erbracht, erfolgt die Verrechnung dieser Teilleistungen mit einem Zuschlag von 20 % zur Gesamtsumme wie folgt: LG.01 : Entwurf 50 %, Baukostenschätzung 20 % LG.02 : Ausführungsplanung 70 % LG.03 : Leistungsverzeichnisse 65 %, Preisspiegel 10 %, Auftragsschreiben 15 % LG.04 : Örtliche Bauaufsicht ohne Rechnungsprüfung 70 % LG.05 : Bestandsaufnahme 50 % Preisgarantie: Die vereinbarten Preise gelten als Fixpreise für die angeführten Leistungen, eine zwischenzeitliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist jedoch preisberichtigend anzuwenden. Mehrere Auftraggeber haften zur ungeteilten Hand als Gesamtschuldner. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen verrechnet. Für Zusatzleistungen wird ein gesondertes Entgelt nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, der Stundensatz für Zusatzleistungen beträgt ab 01.07.2010 EUR 96,-- (inkl.USt.) und wird je begonnener halben Stunde verrechnet. Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts: Eine Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts oder eines fälligen Teiles davon oder eine Aufrechnung behaupteter Gegenleistungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer ist zahlungsunfähig geworden, die Gegenforderung steht im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers oder die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden (§ 6 Abs.1 Z.8 KSchG) Sonstige Bestimmungen: Die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Pläne, Leistungsverzeichnisse usw. unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Planungsbüros Bmstr.Ing.Fuchs nicht an Dritte weitergegeben werden. Die jeweiligen Teilleistungen gelten mit Übergabe bzw.Zusendung der Unterlagen an den Auftraggeber als erbracht. Die vereinbarten Preise sind unabhängig von baubehördlichen oder sonstigen Genehmigungen zur Zahlung fällig. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem jeweiligen Auftrag ist das Bezirksgericht Leibnitz. |
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